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Zitierfest

RgbNagelS · Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg

§ 5 RgbNagelS – Stiftungsmittel

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.04.2018.

(1) Die Stiftung erfüllt die Aufgaben

1) aus den Erträgen des Stiftungsvermögens,

2) aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

(2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

(3) Im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen dürfen Rücklagen gebildet werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbNagelS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbNagelS? Zitiere den Wortlaut.“

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