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Zitierfest

RgbMollS · Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg

§ 6 RgbMollS – Stiftungsverwaltung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.02.2021.

Die Stiftung wird durch die Organe der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung, rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Regensburg, verwaltet und vertreten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbMollS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbMollS? Zitiere den Wortlaut.“

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