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Zitierfest

RgbMollS · Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg

§ 4 RgbMollS – Stiftungsvermögen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.02.2021.

(1) Das Stiftungsvermögen besteht aus dem Nachlass der Frau Jutta Moll nach Maßgabe des Testaments vom 21.04.2017, ergänzt am 26.02.2018. Es ist zum Verbrauch für den Stiftungszweck bestimmt. Jährlich sollen bis zu 25.000 Euro für die Aufgabenerfüllung verwendet werden.

(2) Zuwendungen zum Stiftungsvermögen sind zulässig. Zuwendungen ohne Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

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