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Zitierfest

RgbMollS · Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg

§ 1 RgbMollS – Name, Rechtsstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.02.2021.

Die Stiftung führt den Namen „Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung“. Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung, rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Regensburg. Die Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung wird im Rechts- und Geschäftsverkehr durch die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung vertreten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbMollS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbMollS? Zitiere den Wortlaut.“

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