Die Stiftung führt den Namen „Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung“. Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung, rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Regensburg. Die Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung wird im Rechts- und Geschäftsverkehr durch die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung vertreten.
RgbMollS · Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg
§ 1 RgbMollS – Name, Rechtsstand
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.02.2021.
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„Was regelt § 1 RgbMollS? Zitiere den Wortlaut.“