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Zitierfest

RgbMFEBS · Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Benutzungssatzung - MFEBS)

§ 2 RgbMFEBS – Zweckbestimmung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.05.2016.

Die Musische Früherziehung der Stadt Regensburg ist eine Einrichtung zur Förderung von Kindern im Alter ab 3 Jahren bis zur Schulpflicht sowie für Kinder im ersten und zweiten Grundschuljahr in den Bereichen Musik, Bewegung, bildnerisches Gestalten und darstellende Spielformen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbMFEBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbMFEBS? Zitiere den Wortlaut.“

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