Die Musische Früherziehung der Stadt Regensburg ist eine Einrichtung zur Förderung von Kindern im Alter ab 3 Jahren bis zur Schulpflicht sowie für Kinder im ersten und zweiten Grundschuljahr in den Bereichen Musik, Bewegung, bildnerisches Gestalten und darstellende Spielformen.
RgbMFEBS · Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Benutzungssatzung - MFEBS)
§ 2 RgbMFEBS – Zweckbestimmung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.05.2016.
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