Die Tätigkeit der Kulturveranstaltungen zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern.
RgbKulturBgAS · Satzung für die Kulturveranstaltungen der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art
§ 4 RgbKulturBgAS – Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.12.2002.
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„Was regelt § 4 RgbKulturBgAS? Zitiere den Wortlaut.“