Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Einrichtung, während des Aufenthalts in der Einrichtung und während Veranstaltungen der Einrichtung im gesetzlichen Rahmen unfallversichert. Das durch die erfolgte Aufnahme des Kindes in die städtische Kindertageseinrichtung begründete Betreuungsverhältnis schließt eine Vorbereitungs- und Eingewöhnungsphase (Schnupperphase) des Kindes mit ein. Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg unverzüglich zu melden.
RgbKiTBS · Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung der Stadt Regensburg
§ 13 RgbKiTBS – Unfallversicherung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.07.2021.
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