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Zitierfest

RgbKatzenschutzVO · Katzenschutzverordnung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbKatzenschutzVO – Regelungszweck, Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.09.2025.

(1) Diese Verordnung dient dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung zurückzuführen sind.

(2) Diese Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Regensburg (Schutzgebiet).

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„Was regelt § 1 RgbKatzenschutzVO? Zitiere den Wortlaut.“

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