Soweit Regelungen in dieser Wahlordnung nicht getroffen sind, gelten die Vorschriften des Kommunalwahlrechts sinngemäß. Einzelheiten entscheidet der Wahlausschuss im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens.
RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg
§ 27 RgbJBWO – Sonstige Regelungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.
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„Was regelt § 27 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“