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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 27 RgbJBWO – Sonstige Regelungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

Soweit Regelungen in dieser Wahlordnung nicht getroffen sind, gelten die Vorschriften des Kommunalwahlrechts sinngemäß. Einzelheiten entscheidet der Wahlausschuss im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 27 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 27 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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