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Zitierfest

RgbJBWO · Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg

§ 25 RgbJBWO – Mandatsverlust, Ersatzbestimmung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.10.2015.

(1) Die 5 Bewerber/innen, die nach den ersten 21 Bewerber/innen die nächst höheren Stimmen erhalten, werden Nachrücker/innen.

(2) Bei Ersatzbestimmung, das heißt z.B. durch Mandatsverzicht, Krankheit oder Wohnungswechsel in eine andere Kommune rückt die / der Bewerber(in) mit der nächst höheren Stimmenzahl nach.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 25 RgbJBWO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 25 RgbJBWO? Zitiere den Wortlaut.“

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