( AMBl. Nr. 32 vom 4. August 2014 )
Dem Integrationsbeirat der Stadt Regensburg gehören in ihrer Zahl der demographischen Struktur entsprechend Mitglieder aus der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer, der Eingebürgerten, der Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie der Expertinnen und Experten an. Nur die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer wird durch Wahl in das Gremium berufen. Die Zusammensetzung und Größe des Gremiums wird vor jeder Neuwahl bzw. Neubestellung durch den Stadtrat auf der Grundlage der jüngsten zur Verfügung stehenden statistischen Daten zur Bevölkerungszusammensetzung der Stadt Regensburg aktualisiert.
Die Stadt Regensburg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung (Wahlordnung):