Alle Wahlberechtigten erhalten von der Stadt spätestens am 28. Tag vor dem Ende des für die Briefwahl bestimmten Zeitraums eine Wahlbenachrichtigung, in der der / dem Wahlberechtigten mitgeteilt wird, dass sie / er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung enthält neben den Daten des Wählerverzeichnisses (§ 10 Abs. 1) Angaben über den Zeitraum der Briefwahl und deren Durchführung. Gleichzeitig mit der Wahlbenachrichtigung werden die Unterlagen für die Briefwahl übersandt.
RgbIBWO · Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO)
§ 12 RgbIBWO – Wahlbenachrichtigung und Briefwahlunterlagen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.08.2014.
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