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Zitierfest

RgbIBS · Integrationsbeiratssatzung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbIBS – Aufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.08.2014.

Der Integrationsbeirat hat die Aufgabe, den Stadtrat und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die die in Regensburg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund im Allgemeinen betreffen und die zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören, zu beraten.

Zweck des Integrationsbeirats ist es, die Teilhabemöglichkeiten der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Eingebürgerten sowie der Aussiedlerinnen und Aussiedler zu verbessern und das gesellschaftliche Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu fördern.

Der Integrationsbeirat wirkt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf die kommunalpolitische Willensbildung ein und fördert die gleichberechtigte politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Partizipation der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund. Er ist Bestandteil einer integrativen Gesellschaft und fördert den Prozess der Integration.

Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch den Beirat oder durch einzelne Mitglieder gehört nicht zu den Aufgaben des Integrationsbeirats.

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