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Zitierfest

RgbHundesteuerS · Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbHundesteuerS – Steuertatbestand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.08.2010.

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbHundesteuerS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbHundesteuerS? Zitiere den Wortlaut.“

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