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Zitierfest

RgbHoelzlVO · Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Weintinger Hölzl mit Aubach, Islinger Mühlbach und Qellgebiet Graben In der Au"

§ 8 RgbHoelzlVO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.05.1994.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(*Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.)

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbHoelzlVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbHoelzlVO? Zitiere den Wortlaut.“

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