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Zitierfest

RgbHeimaufnahme · Allgemeine Aufnahmebestimmungen für das städtische Bürgerheim Kumpfmühl

§ 3 RgbHeimaufnahme – Ausschluss von der Aufnahme

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.08.1982.

(1) Ausgeschlossen von der Aufnahme sind:

  • a) Personen, die an ansteckenden oder abstoßenden Krankheiten leiden, sowie Geisteskranke, Geistesschwache und Epileptiker,
  • b) Blinde und sehschwache Personen, die eine Führung benötigen.

(2) In besonders begründeten Einzelfällen können von den Bestimmungen des Abs. 1 nach ärztlichem Gutachten gegebenenfalls auch nach Anhörung des Staatl. Gesundheitsamtes Ausnahmen zugelassen werden.

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„Was regelt § 3 RgbHeimaufnahme? Zitiere den Wortlaut.“

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