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Zitierfest

RgbHaengebucheVO · Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche"

§ 4 RgbHaengebucheVO – Ausnahmen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.04.1992.

Ausgenommen von den Verboten sind: Fachgerecht ausgeführte Pflegemaßnahmen, soweit es sich um notwendige Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen handelt. Der Zeitpunkt der Durchführung von Pflegemaßnahmen ist der Stadt Regensburg - Untere Naturschutzbehörde - zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbHaengebucheVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbHaengebucheVO? Zitiere den Wortlaut.“

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