( AMBl. Nr. 34 vom 19. August 2019 , geändert durch Satzung vom 27. August 2020, AMBl. Nr. 37 vom 7. September 2020 , geändert durch Satzung vom 28. April 2022, AMBl. Nr. 20 vom 16. Mai 2022 , AMBl. Nr. 52 vom 27. Dezember 2022 , geändert durch Satzung vom 10. Februar 2026, AMBl. Nr. 14 vom 30. März 2026 )
Aufgrund der Art. 23 und 24 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
Inhaltsübersicht
1) Inhaltsübersicht
2) Präambel
3) § 1 Gegenstand der Satzung
4) § 2 Recht auf Benutzung
5) § 3 Verhalten in den Grünanlagen und auf Spielanlagen
6) § 4 Benutzung der Spielanlagen
7) § 5 Mitführen von Hunden
8) § 6 Besondere Benutzung
9) § 7 Benutzungssperre
10) § 8 Anordnung
11) § 9 Platzverweis
12) § 10 Haftungsbeschränkung
13) § 11 Ordnungswidrigkeiten
14) § 12 Ersatzvornahme
15) § 13 Inkrafttreten
16) Grünanlagenverzeichnis
17) Spielanlagenverzeichnis
Öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen kommt in einer hochverdichteten Großstadt neben ihren ökologischen, klimatischen und sozialen Funktionen eine vorrangige Erholungs- und Freizeitfunktion für unterschiedliche Nutzergruppen zu – damit ist ein außerordentlich hoher Nutzungsdruck verbunden.
Die nachfolgende Satzung dient dazu, die vielfältigen Funktionen von öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen zu sichern und unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich zuzuführen.