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Zitierfest

RgbGruenanlS · Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg

§ 8 RgbGruenanlS – Anordnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.08.2019.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Abwehr von Sachschäden in den Grünanlagen und Spielanlagen können Anordnungen für den Einzelfall getroffen werden. Den Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbGruenanlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbGruenanlS? Zitiere den Wortlaut.“

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