Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Abwehr von Sachschäden in den Grünanlagen und Spielanlagen können Anordnungen für den Einzelfall getroffen werden. Den Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
RgbGruenanlS · Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg
§ 8 RgbGruenanlS – Anordnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.08.2019.
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„Was regelt § 8 RgbGruenanlS? Zitiere den Wortlaut.“