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Zitierfest

RgbGruenanlS · Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg

§ 6 RgbGruenanlS – Besondere Benutzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.08.2019.

Die Benutzung der Grünanlagen und Spielanlagen über die Zweckbestimmung des § 2 hinaus bleibt - soweit nicht die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg in der jeweils gültigen Fassung einschlägig ist - der Regelung nach bürgerlichem Recht vorbehalten.

Die Durchführung von Veranstaltungen oder Baumaßnahmen bedarf einer Nutzungsvereinbarung mit dem Gartenamt. Eventuell darüber hinaus erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, usw. sind vom Nutzer einzuholen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbGruenanlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbGruenanlS? Zitiere den Wortlaut.“

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