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Zitierfest

RgbGruenanlS · Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg

§ 12 RgbGruenanlS – Ersatzvornahme

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.08.2019.

Wird bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Satzung ein ordnungswidriger Zustand verursacht, so kann dieser nach vorheriger Androhung und Ablauf der hierbei gesetzten Frist anstelle und auf Kosten des Zuwiderhandelnden von der Stadt Regensburg beseitigt werden. Einer vorherigen Anordnung mit Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Pflichtige nicht erreichbar ist oder wenn Gefahr in Verzug besteht oder wenn die sofortige Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes im öffentlichen Interesse geboten ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 RgbGruenanlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 RgbGruenanlS? Zitiere den Wortlaut.“

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