Diese Satzung tritt entsprechend § 143 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtamhof“ vom 01. Juli 2003 bleibt im Übrigen weiterhin in Kraft.
Anlagen
Anlage 1: Plananlage zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof vom 14.10.2024
Anlage 2: Liste der Flurstücke im Geltungsbereich des Erweiterungsgebietes vom
14.10.2024
Hinweise:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres - Mängel der Abwägung innerhalb von sieben Jahren – seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Die Satzung wird zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über ihren Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Möglichkeit hierzu besteht beim Amt für Stadtentwicklung während der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr im Neuen Rathaus, Amt für Stadtentwicklung, D.-Martin-Luther-Str. 1, 93047 Regensburg, Zimmer 1.051.