1) Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (wesentlich) verbessert werden. Das insgesamt 3,08 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung "Sanierungsgebiet Stadtamhof".
2) Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den heutigen Kernbereich von Stadtamhof mit den Anwesen beiderseits der Straße "Stadtamhof" einschließlich der rückwärtigen Nebengebäude sowie das Ensemble "Am Brückenbasar". Es wird im Norden von der Südgrenze des Straßenzuges "Am Protzenweiher" und der "Gräßlstraße" begrenzt, markiert durch die Torsituation am Ende der Marktstraße Stadtamhof. Im Westen wird das Gebiet von der Gutweinstraße und dem Komplex des Katharinenspitals eingefasst. Nach Süden bilden das Nordende der Steinernen Brücke und die Andreasstraße, im Osten die Gerhardingerstraße den Abschluss des Gebietes.
3) Der räumliche Geltungsbereich ist in der Plananlage (Lageplan M 1: 1000 vom 1. Juli 2003) dargestellt. Diese Planunterlage ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung.