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Zitierfest

RgbGriesSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof mit Gries

§ 4 (2) RgbGriesSanS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.12.2024.

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hinweise:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eine Jahres - Mängel der Abwägung innerhalb von sieben Jahren - seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Die Satzung wird zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über seinen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Möglichkeit hierzu besteht beim Amt für Städtebauförderung und Wohnungswesen während der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr im Neuen Rathaus, Minoritenweg 8 - 10, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 68.

(Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.)

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 (2) RgbGriesSanS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 (2) RgbGriesSanS? Zitiere den Wortlaut.“

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