Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 1 BauGB keine Anwendung.
RgbGriesSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof mit Gries
§ 3 (2) RgbGriesSanS – Genehmigungspflichten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.12.2024.
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