Die Aufstellung von Satellitenempfangsanlagen an Fassaden/Gebäuden ist nicht zulässig. Ausnahmsweise kann die Montage auf gesonderten Konstruktionen (z. B. im Grünbereich) in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und der Denkmalpflege an Orten zugelassen werden, an welchen die Anlagen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus nicht sichtbar sind.
RgbGanghoferS · Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung
§ 7 RgbGanghoferS – Satellitenempfangsanlagen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.04.2005.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbGanghoferS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 7 RgbGanghoferS? Zitiere den Wortlaut.“