Einfriedungen sind grundsätzlich durch geschnittene Liguster- Hecken herzustellen.
Ausnahmsweise sind Maschendrahtzäune hinter Hecken (auf der dem Garten zugewandten Seite der Hecke) zulässig. Dabei sind verzinkte Maschendrahtzäune ohne Farbüberzug mit maximaler Höhe von 90 cm und ohne Betonsockel auszuführen. Zaunsäulen sind aus verzinkten Eisenrohren oder T-Eisen herzustellen.
Einfriedungen aus anderem Material sind unzulässig.
Abfallbehälter, Tonnenhäuschen, Briefkästen und Klingelanlagen sind in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebäude zu errichten. Abfallbehälter und Tonnenhäuschen dürfen die festgesetzten Hecken nicht unterbrechen.