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Zitierfest

RgbGanghoferS · Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung

§ 6 RgbGanghoferS – Einfriedungen, Abfallbehälter, Tonnenhäuschen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.04.2005.

Einfriedungen sind grundsätzlich durch geschnittene Liguster- Hecken herzustellen.

Ausnahmsweise sind Maschendrahtzäune hinter Hecken (auf der dem Garten zugewandten Seite der Hecke) zulässig. Dabei sind verzinkte Maschendrahtzäune ohne Farbüberzug mit maximaler Höhe von 90 cm und ohne Betonsockel auszuführen. Zaunsäulen sind aus verzinkten Eisenrohren oder T-Eisen herzustellen.

Einfriedungen aus anderem Material sind unzulässig.

Abfallbehälter, Tonnenhäuschen, Briefkästen und Klingelanlagen sind in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebäude zu errichten. Abfallbehälter und Tonnenhäuschen dürfen die festgesetzten Hecken nicht unterbrechen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbGanghoferS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbGanghoferS? Zitiere den Wortlaut.“

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