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Zitierfest

RgbFwS · Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerwehrsatzung – RFwS)

§ 1 RgbFwS – Organisation, Rechtsgrundlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 17.10.2016.

Die Freiwilligen Feuerwehren Burgweinting, Graß, Harting, Oberisling und der Stadt Regensburg sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Regensburg.

Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrdienstleistenden bedienen sie sich der Unterstützung der folgenden Feuerwehrvereine:

1) Freiwillige Feuerwehr der Stadt Regensburg e. V.

2) Freiwillige Feuerwehr Burgweinting Stadt Regensburg e. V.

3) Freiwillige Feuerwehr Graß der Stadt Regensburg e. V.

4) Freiwillige Feuerwehr Harting Stadt Regensburg e. V.

5) Freiwillige Feuerwehr Oberisling der Stadt Regensburg

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Regensburg gliedert sich in Löschzüge. Nach Vereinsrecht werden die Löschzugführer von den jeweiligen Löschzügen gewählt.

Rechtsgrundlage für die Freiwilligen Feuerwehren, vor allem für die Rechte und Pflichten ihrer Feuerwehrdienstleistenden, sind das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG), die zu seiner Ausführung erlassenen Rechtsvorschriften und diese Satzung.

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