Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbFoerderschulVO · Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Regierungsbezirk Oberpfalz

§ 3 RgbFoerderschulVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.06.2004.

(1) Diese Rechtsverordnung tritt am 01. August 2003 in Kraft.

(2) Die Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen für Behinderte in dem Regierungsbezirk Oberpfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1999 (RABl S. 46), geändert durch die Erste Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen für Behinderte in dem Regierungsbezirk Oberpfalz (Errichtung eines Sonderpädagogischen Förderzentrums in Weiden i.d.Opf.) vom 12. Juli 2002 (RABl. S. 36), tritt am 01. August 2003 außer Kraft.

(3) Abweichend hiervon verbleiben die bis einschließlich im Schuljahr 2003/2004 aufgenommenen Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 6 als Sprengelschüler bis zur Jahrgangsstufe 6 an der Schule, soweit sie dort nach dem Grund- und Hauptschullehrplan unterrichtet werden können und aus dem für diese Klassen bisher festgesetzten Sprengelgebiet kommen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbFoerderschulVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbFoerderschulVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten