Es ist unzulässig, auf den Freiflächen einen nicht begrünten Steingarten anzulegen.
RgbFfS · Freiflächensatzung der Stadt Regensburg
§ 5 RgbFfS – Verbot von Steingärten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.10.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbFfS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 RgbFfS? Zitiere den Wortlaut.“