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Zitierfest

RgbEWS · Entwässerungssatzung der Stadt Regensburg

§ 7 RgbEWS – Sondervereinbarung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.12.1996.

(1) Ist der Eigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, so kann die Stadt durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.

(2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbEWS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 RgbEWS? Zitiere den Wortlaut.“

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