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Zitierfest

RgbEWS · Entwässerungssatzung der Stadt Regensburg

§ 23 RgbEWS – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.12.1996.

(1) Diese Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Regensburg, ausgenommen die in der Anlage Geltungsbereich (Anlage 1 zur Entwässerungssatzung) unter Ziffer 2 aufgeführten Grundstücke.

(2) Die Satzung gilt weiterhin für die in der Anlage Geltungsbereich (Anlage 1 zur Entwässerungssatzung) unter Ziffer 1 aufgeführten Grundstücke der Nachbargemeinden.

(3) Weitere Regelungen mit Nachbargemeinden oder Zweckverbänden, die an die Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg angeschlossen sind, werden über gesonderte Zweckvereinbarungen getroffen.

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