(1) Diese Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Regensburg, ausgenommen die in der Anlage Geltungsbereich (Anlage 1 zur Entwässerungssatzung) unter Ziffer 2 aufgeführten Grundstücke.
(2) Die Satzung gilt weiterhin für die in der Anlage Geltungsbereich (Anlage 1 zur Entwässerungssatzung) unter Ziffer 1 aufgeführten Grundstücke der Nachbargemeinden.
(3) Weitere Regelungen mit Nachbargemeinden oder Zweckverbänden, die an die Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg angeschlossen sind, werden über gesonderte Zweckvereinbarungen getroffen.