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Zitierfest

RgbErstattungS · Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Regensburg

§ 8 RgbErstattungS – Städtebaulicher Vertrag

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.08.2001.

Unbenommen von den Vorschriften dieser Satzung kann die Stadt den Kostenerstattungsbetrag auch in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB regeln.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbErstattungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbErstattungS? Zitiere den Wortlaut.“

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