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Zitierfest

RgbErstattungS · Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Regensburg

§ 3 RgbErstattungS – Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.08.2001.

Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbErstattungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbErstattungS? Zitiere den Wortlaut.“

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