Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
RgbErstattungS · Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Regensburg
§ 3 RgbErstattungS – Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.08.2001.
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„Was regelt § 3 RgbErstattungS? Zitiere den Wortlaut.“