Innerhalb des in § 1 bezeichneten Gebietes steht der Stadt Regensburg nach § 24 a BBauG unter den dort genannten Voraussetzungen zur Wahrung der in § 2 Abs. 2 bezeichneten Belange ein Vorkaufsrecht an bebauten Grundstücken zu.
RgbErhaltS2 · Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für das Gebiet "Hohes Kreuz" (Erhaltungssatzung Nr.2)
§ 5 RgbErhaltS2
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 31.08.1987.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbErhaltS2 nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 RgbErhaltS2? Zitiere den Wortlaut.“