Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Wird ein Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Erschließungseinheit abgerechnet, so bilden die von dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.
RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg
§ 5 RgbEBS – Abrechnungsgebiet
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.
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