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Zitierfest

RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg

§ 5 RgbEBS – Abrechnungsgebiet

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.

Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Wird ein Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Erschließungseinheit abgerechnet, so bilden die von dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbEBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbEBS? Zitiere den Wortlaut.“

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