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Zitierfest

RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg

§ 4 RgbEBS – Gemeindeanteil

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.

Die Stadt Regensburg trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbEBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbEBS? Zitiere den Wortlaut.“

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