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Zitierfest

RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg

§ 16 RgbEBS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages in Regensburg (Erschließungsbeitragssatzung) vom 16. Juni 1976 (AMBl. Nr. 25 vom 28. Juni 1976), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.10.2006 (AMBl. Nr. 45 vom 6. November 2006), außer Kraft.

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