Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg
§ 10 RgbEBS – Immissionsschutzanlagen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.
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„Was regelt § 10 RgbEBS? Zitiere den Wortlaut.“