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Zitierfest

RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg

§ 10 RgbEBS – Immissionsschutzanlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.

Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbEBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbEBS? Zitiere den Wortlaut.“

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