Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Regensburg Erschließungsbeiträge nach Art. 5 a Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe dieser Satzung.
RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg
§ 1 RgbEBS – Erhebung des Erschließungsbeitrages
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.
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