( AMBl Nr. 1 vom 03. Januar 2011 )
Aufgrund von Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (LStVG) erlässt die Stadt Regensburg folgende Verordnung:
RgbDVO · Dultverordnung (DV)
( AMBl Nr. 1 vom 03. Januar 2011 )
Aufgrund von Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (LStVG) erlässt die Stadt Regensburg folgende Verordnung:
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