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Zitierfest

RgbDolineVO · Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Große Doline auf dem Keilberg" in Regensburg

§ 7 RgbDolineVO – Anzeigepflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.07.1980.

Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG haben die Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmales dieses zu überwachen und erhebliche Mängel und Schäden unverzüglich der Stadt Regensburg - Untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbDolineVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 RgbDolineVO? Zitiere den Wortlaut.“

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