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Zitierfest

RgbDirriglS · Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung

§ 6 RgbDirriglS – Stiftungsbeirat

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.01.2011.

Der Stiftungsbeirat besteht aus dem/r für die Stiftungsverwaltung zuständigen Bürgermeister/in, dem/r Leiter/in der Abteilung Stiftungsverwaltung und Herrn Peter Winkler. Die Mitglieder werden ehrenamtlich tätig. Die Entscheidung über die Vergabe der Stiftungsmittel erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Scheidet Herr Winkler – aus welchen Gründen auch immer – aus dem Stiftungsbeirat aus, löst sich dieser auf. Gleichzeitig geht die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Verwendung der Stiftungsmittel auf den/die für die Stiftungsverwaltung zuständige/n Bürgermeister/in über.

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