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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 57 RgbBS – Übergangsvorschrift

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

Sind vor dem 1. Januar 2015 mehrere Inhaber eines Grabrechts vorhanden, so gelten für den Übergang des Grabrechtsanteils eines Mitinhabers § 20 Abs. 1 bis 3 entsprechend.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 57 RgbBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 57 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

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