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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 40a RgbBS – Beschaffenheit von Urnen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

Für die Urnenbeisetzung im Erdreich dürfen nur Urnen und Überurnen verwendet werden, die biologisch abbaubar sind und deren Material die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Bodens und des Grundwassers nicht nachteilig verändern kann.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 40a RgbBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 40a RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

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