Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.
RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg
§ 17 RgbBS – Eigentumsverhältnisse
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.
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„Was regelt § 17 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“