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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 10 RgbBS – Urnennischen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

Urnennischen sind ein- oder mehrstellige Grabstätten für Urnen, die in Mauern oder anderen Bauwerken von der Friedhofsverwaltung erstellt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

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