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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbBS – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

Diese Satzung gilt für die Benutzung folgender öffentlicher Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg ( im folgenden "Stadt"):

1) die Friedhöfe Burgweinting, Dreifaltigkeitsberg, Harting, Keilberg, Oberisling, Reinhausen, Sallern, Schwabelweis, Stadtamhof, Steinweg und Winzer;

2) die Feuerbestattungsanlage im Friedhof Dreifaltigkeitsberg;

3) die Städtische Bestattung Regensburg.

Die Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg werden als Einrichtungseinheit betrieben.

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