(1) Das Schutzgebiet (Größe ca. 42,2 ha) liegt im Gemeindegebiet der Stadt Regensburg, Gemarkungen Sallern und Schwabelweis.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes ergeben sich aus den Schutzgebietskarten M 1:25.000 und M 1:2.500 (Anlagen), die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M 1:2.500 (Innenkante der Begrenzungslinie).