Der Brückenpreis wird grundsätzlich im Abstand von drei Jahren vergeben.
RgbBPS · Brückenpreissatzung der Stadt Regensburg
§ 4 RgbBPS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.08.1995.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbBPS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 4 RgbBPS? Zitiere den Wortlaut.“